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Gurtanlegepflicht und Helmtragepflicht - Ausnahmegenehmigung beantragen

Nr. 99108025001000

Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage ermöglicht das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von einer Reihe von Vorschriften und Verboten, z.B. einer Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO.

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Beantragung einer Genehmigung für eine Ausnahme der Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Die Behörde wird in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens über die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

Bei einer Ausnahmegenehmigung sind die mit dem Verbot - von dem die Ausnahme erteilt werden soll - verfolgten öffentlichen Belange unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen die besonderen Interessen des Antragstellers abzuwägen. Dem hohen Schutzinteresse vor schweren und schwersten Unfallfolgen, dem die Helm- und Gurtpflicht dienen, muss ein entsprechend hoch zu bewertendes Interesse, aus gesundheitlichen Gründen gerade ohne Gurt bzw. Schutzhelm zu fahren, gegenüber zu stellen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht

1.) Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung

2.) Antrag mit Begründung bzw. folgenden Angaben:

  • Umfang der Fahrleistungen,
  • regelmäßig benutzte Strecke,
  • Art und Stärke des benutzten Motorrades,
  • ob der Antragsteller auf die Benutzung des Motorrades              

angewiesen ist,

  • ob andere Verkehrsmittel, z.B. ÖPNV benutzt werden können.

Antrag auf Befreiung von der Gurtanlegepflicht

  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

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