Kinder - und Jugendärztlicher Dienst/Kinder - und Jugendzahnärztlicher Dienst
Nr. 99003042000000Spezielle Hinweise unserer Behörde
Der jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt an den Kindergärten und Schulen des Landkreises zahnärztliche Reihenuntersuchungen zur Prophylaxe in der Kinder-und Jugendzahnpflege durch.
Es wird auf die Behandlungsnotwendigkeit des Zahnarztes oder des Kieferorthopäden geachtet.
Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Information über festgestellte Defekte oder Anomalien.
Mundgesundheit / Prävention:
Auf Wunsch werden Unterrichtsstunden und Hortprojekte angeboten.
Volltext
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Ansprechpunkt
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Teaser
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.