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Leichenpass - Ausstellung

Nr. 99101003012000

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
  • Route der Überführung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.

Rechtsgrundlage

Teaser

Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Fachlich freigegeben am

01.02.2023
© 2024 Landkreis Hildburghausen