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Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

Nr. 99088011039000, 99107031000000, 99107031016000

Anträge

Welche Gebühren fallen an?

keine

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Die Antragsfrist für die rückwirkende Erstattung der Kosten für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, die ab 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2011 in Anspruch genommen wurden, endet am 30. Juni 2011. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die ab dem Stichtag 1. April 2011 in Anspruch genommen werden, werden entsprechend der o.a. Regelungen beantragt.

Rechtsgrundlage

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