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Schwarzarbeit
Nr. 99089002000000Zusatzinformation
Leistungsbeschreibung
Der Tatbestand der Schwarzarbeit liegt gemäß SchwarzArbG dann vor, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anmelde-, Anzeige- und Abgabepflichten ausgeübt wird. Sie wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG definiert.