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Tierschutz
Nr. 99110012058000Spezielle Hinweise unserer Behörde
Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere durch:
- Überprüfung und Begutachtung von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, privaten Tierhaltungen, Schlachtstätten, Tiertransporten sowie gewerbsmäßigen Tierhaltungen
- Aufklärung über artgerechte Tierhaltung
- Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz u.a. für
- gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Hunden, Katzen oder sonstigen Heimtieren
- gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren
- gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- und /oder Fahrbetriebes
- gewerbsmäßiges zur Schau stellen von Tieren
- Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension)
- Ausstellen von Sachkundebescheinigungen nach tierschutzrechtlichen Bestimmungen
- Beurteilung der Aggressivität von Hunden
- Verfolgung und Ahndung tierschutzrechtlicher Verstöße
Leistungsbeschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei vor allem um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Teaser
Tierschutz bezieht sich sowohl auf den Schutz von wildlebenden Tieren als auch auf diejenigen, die in menschlicher Obhut leben.