Führerschein ausländisch - umschreiben lassen
Nr. 99023001016001Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU oder EWR (ohne Prüfung)- Spezielle Hinweise unserer Behörde
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten (mit Prüfung) - Spezielle Hinweise unserer Behörde
Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, so lange sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben (Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr). Begründet der Inhaber einer EG- oder EWR-Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung. Begründet der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis in einem anderen Staat (Drittland) einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Fahrtberechtigung noch 6 Monate.
erforderliche Unterlagen:
Der Führerscheinantrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Klasse und sind aus dem Antrag ersichtlich. Anträge erhalten Sie bei einer Fahrschule ihrer Wahl.
Gebühr ohne Probezeit: 42,60 Euro Gebühr mit Probezeit: 43,40 Euro
Rechtliche Grundlagen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.
Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrberechtigung umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Fahrberechtigung der EU/EWR-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/EWR-Staaten rechtmäßig erteilt wurde, dürfen deren Inhaber noch 6 Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland Gebrauch machen.
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt))
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Versagung
Voraussetzungen
• Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
• Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
• ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
• Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis sind im 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Teaser
Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.