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Behinderung Feststellung beantragen

Nr. 99015004037000

Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann müssen Sie dies beantragen.

Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

H – Hilflosigkeit

B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss

GL – Gehörlosigkeit

BL – Blindheit

TBL - Taubblindheit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllte Antragsformular benötigt (haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular im Nachgang noch ausfüllen und einreichen)
  • sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
  • ein aktuelles Passfoto
  • wenn möglich, in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); diese müssen nicht notwendigerweise von der Antragstellerin/vom Antragsteller vorgelegt werden, Ärztliche Unterlagen werden, wenn erforderlich, durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
  • gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
  • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Teaser

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.

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