Fischerprüfung Zulassung beantragen
Nr. 99042003000000Die Untere Fischereibehörde informiert
Fischerprüfung November 2023
Termin: 11.11.2023
Uhrzeit: 9:00 Uhr
Ort: Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Zuständig für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang min. 30 Stunden teilgenommen hat. Zulässig, für den Nachweis eines Vorbereitungslehrganges, sind auch zertifizierte Online-Anbieter.
Interessenten stellen bitte einen schriftlichen Antrag (unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises, Vorder- u. Rückseite) an das:
Landratsamt Hildburghausen
Untere Fischereibehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung ist hier online abrufbar.
Ein Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung im Herbst 2023
für die Region Südthüringen findet zu folgenden Terminen statt:
Teil 1 Teil 2
Freitag 13.10.23 15.00-20.00 Uhr |
Freitag 20.10.23 15.00-20.00 Uhr |
Samstag 14.10.23 09.00-16.00 Uhr |
Samstag 21.10.23 09.00-16.00 Uhr |
Sonntag 15.10.23 09.00-16.00 Uhr |
Sonntag 22.10.23 09.00-16.00 Uhr |
Lehrgangsort:
98673 Eisfeld/ OT Harras
Vereinsheim des SV Wacker 04 e.V.
Zum Sportplatz 10
Anmeldungen bei:
Herrn Andreas Kirsch
Email: die-kirschen@t-online.de
René Westphal
-Untere Fischereibehörde-
Leistungsbeschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach den in § 29 Abs. 4 ThürFischG i. V. m. § 26 ThürFischAVO definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung bedarf es der Zulassung zur Prüfung. Die Bedingungen hierfür sind in § 30 der ThürFischAVO geregelt.
Die schriftliche Fischerprüfung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 ThürFischG erfolgt bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Welche Gebühren fallen an?
Prüfungsgebühr von 35 €
Welche Fristen muss ich beachten?
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Anträge gestellt werden, welche spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen müssen. Ebenso ist die Prüfungsgebühr vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu entrichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular laut ThürFischAVO und Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges.
Rechtsbehelf
Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt/oder die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Teaser
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeines.