Sprungziele
Seiteninhalt

Aktuelles

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Fischerprüfung Zulassung beantragen

Nr. 99042003000000

Die Untere Fischereibehörde informiert

Fischerprüfung November 2023

Termin: 11.11.2023

Uhrzeit: 9:00 Uhr

Ort: Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen


Zuständig für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang min. 30 Stunden teilgenommen hat. Zulässig, für den Nachweis eines Vorbereitungslehrganges, sind auch zertifizierte Online-Anbieter.

Interessenten stellen bitte einen schriftlichen Antrag (unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises, Vorder- u. Rückseite) an das:

Landratsamt Hildburghausen

Untere Fischereibehörde

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen


Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung ist hier online abrufbar.


Ein Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung im Herbst 2023

für die Region Südthüringen findet zu folgenden Terminen statt:


Teil 1                                                Teil 2

Freitag 13.10.23

15.00-20.00 Uhr      

Freitag 20.10.23

15.00-20.00 Uhr

Samstag 14.10.23

09.00-16.00 Uhr 

Samstag 21.10.23

09.00-16.00 Uhr

Sonntag 15.10.23

09.00-16.00 Uhr

Sonntag  22.10.23

09.00-16.00 Uhr

Lehrgangsort:

98673 Eisfeld/ OT Harras

Vereinsheim des SV Wacker 04 e.V.

Zum Sportplatz 10


Anmeldungen bei:

Herrn Andreas Kirsch

Email:   die-kirschen@t-online.de



René Westphal

-Untere Fischereibehörde-

Leistungsbeschreibung

Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach den in § 29 Abs. 4 ThürFischG i. V. m. § 26 ThürFischAVO definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

Für die Teilnahme an der Fischerprüfung bedarf es der Zulassung zur Prüfung. Die Bedingungen hierfür sind in § 30 der ThürFischAVO geregelt.

Die schriftliche Fischerprüfung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 ThürFischG erfolgt bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Welche Gebühren fallen an?

Prüfungsgebühr von 35 €

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
  • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Anträge gestellt werden, welche spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen müssen. Ebenso ist die Prüfungsgebühr vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu entrichten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular laut ThürFischAVO und Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges.

Rechtsbehelf

Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt/oder die kreisfreie Stadt.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Teaser

Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeines.

© 2023 Landkreis Hildburghausen