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Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen
Nr. 99050023000000, 99050023005001Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Reisegewerbekarte
- ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.