Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Nr. 99050012000000Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die untere Gewerbebehörde im Landratsamt Hildburghausen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Zuständigkeitsbereiche der Mitarbeiter (siehe Tabelle).
Sachbearbeiter/in |
Orte |
Frau Hartung 03685 445 332 |
Heldburg + alle Ortsteile Hildburghausen + alle Ortsteile Römhild + alle Ortsteile |
Herr Müller 03685 445 331 - Bewachungsgewerbe |
Themar VG-Feldstein: Beinerstadt, Dingsleben, St. Bernhard, Ehrenberg, Grimmelshausen, Reurieth, Siegritz, Trostadt, Henfstädt, Wachenbrunn Auengrund: Alle Ortsteile Brünn Eisfeld + alle Ortsteile Gemeinde Masserberg: Alle Ortsteile Gemeinde Schleusegrund: Alle Ortsteile Gemeinde Veilsdorf: Alle Ortsteile |
Frau Roßteutscher 03685 445 335 - Schornsteinfegerrecht |
VG Feldstein: Ahlstädt, Kloster Veßra, Neuhof, Bischofrod, Keulrod, Lengfeld, Eichenberg, Grub, Tachbach, Marisfeld, Oberstadt, Schmeheim Gemeinde Schleusingen: Alle Ortsteile Schleusingen |