Gewerbetreibende Zuverlässigkeit bei überwachungsbedürftigem Gewerbe überprüfen
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Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit. Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Die erfolgte Gewerbean- oder -ummeldung für die oben genannten Gewerbezweige.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug müssen unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes beantragt werden.
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden, außer es wird über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.