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Musikschule

Nr. 99088031000000

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.

Informationen zu den Musikschulen in Thüringen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Landesmusikschulverbandes.

Rechtsgrundlage

Formulare

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Bildungseinrichtung Musikschule.

Fachlich freigegeben am

04.01.2013
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