Abfallgebühren
Nr. 99001001002000Abfallwirtschaft@lrahbn.thueringen.de
Die Abfallgebühren werden jährlich entsprechend der gültigen Gebührensatzung des Landkreises erhoben. Je nach Wohnsitz bzw. Standort müssen sich private Personen und Gewerbebetreibende bei der Abfallwirtschaft an- oder abmelden. Dazu sind die Ab-, An-, oder Ummeldungen im Amt unaufgefordert und zeitnah vorzulegen.
Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr der privaten Haushalte nach Mindestvolumen
Bei der Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr nach Mindestvolumen werden unabhängig vom tatsächlichen Restmüllaufkommen 6 Liter pro Person und Woche, die angemeldete Personenzahl im Haushalt und die Größe des Restmüllgefäßes zugrunde gelegt.
Berechnungsbeispiel für die Anzahl der Mindestleerungen für einen 2-Personenhaushalt mit einer 80 l Tonne: 6 Liter x 2 Personen x 52 Wochen: 80 l = 7,8 Leerungen
Berechnungsbeispiel für den Mindestgebührensatz für einen 2-Personenhaushalt mit einer 80 l Tonne: 6 Liter x 2 Personen x 52 Wochen x 0,051187 = 31,94 €
Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr für Gewerbetreibende nach Mindestvolumen
Die Anzahl der Mindestleerungen für andere Herkunftsbereiche beträgt 8 Behälter pro Jahr, unabhängig von der Gefäßgröße.
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Welche Gebühren fallen an?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Formulare
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.