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Kreisstraßen

Das Amt für Gebäudewirtschaft, SG Technische Gebäudewirtschaft/ Tiefbau des Landratsamtes unterstützt Sie in folgenden Fällen :

  • bei der Feststellung der zuständigen Straßenverwaltung für eine bestimmte Straße (Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeinde- oder sonstige Straße)
  • bei der Gestattung der Benutzung von Kreisstraßen, die den Rahmen der üblichen verkehrsmäßigen Benutzung entsprechend der Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung überschreitet (z.B. Aufgrabungen oder Schwerlasttransporte) 
  • bei der Unterscheidung zum Antrag auf Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme
  • bei Anbau oder Änderung einer Zufahrt von einer Kreisstraße zu einem Anliegergrundstück besonders im Zusammenhang mit einem Wohn-oder Gewerbebauvorhaben
  • bei Schadenersatzforderungen für Schäden, die ursächlich auf den Zustand der jeweiligen Kreisstraße zurückzuführen sind

 

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