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Kreisstraßen
Das Amt für Gebäudewirtschaft, SG Technische Gebäudewirtschaft/ Tiefbau des Landratsamtes unterstützt Sie in folgenden Fällen :
- bei der Feststellung der zuständigen Straßenverwaltung für eine bestimmte Straße (Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeinde- oder sonstige Straße)
- bei der Gestattung der Benutzung von Kreisstraßen, die den Rahmen der üblichen verkehrsmäßigen Benutzung entsprechend der Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung überschreitet (z.B. Aufgrabungen oder Schwerlasttransporte)
- bei der Unterscheidung zum Antrag auf Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme
- bei Anbau oder Änderung einer Zufahrt von einer Kreisstraße zu einem Anliegergrundstück besonders im Zusammenhang mit einem Wohn-oder Gewerbebauvorhaben
- bei Schadenersatzforderungen für Schäden, die ursächlich auf den Zustand der jeweiligen Kreisstraße zurückzuführen sind