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Beurkundungen
Im Jugendamt können nachfolgende Beurkundungen, möglichst nach Terminvereinbarung, durch die Urkundsperson aufgenommen werden:
- Vaterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes / nach der Geburt des Kindes / während eines laufenden Scheidungsverfahrens
- Zustimmungserklärung
- Festsetzung und Abänderung von Unterhaltsansprüchen
- gemeinsame Sorgeerklärungen
- Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind
Notwendige Unterlagen:
- gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mütterpass
- bereits vorliegende Vaterschaftsanerkennung
- eventuell bereits vorhandene Unterhaltsurkunden
Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin!
Rechtliche Grundlagen:
- Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Dienstordnung für Notare