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Amtsblatt

Das Amtsblatt ist das offizielle Bekanntmachungsorgan des Landkreises gemäß der Thüringer Bekanntmachungsverordnung –ThürBekVO.

Im § 5 der ThürBekVO heißt es :„ Satzungen der Landkreise sind im Amtsblatt öffentlich bekanntzumachen.“

Die Herausgabe des Amtsblattes des Landkreises Hildburghausen erfolgt 14tägig nach den Festlegungen der Hauptsatzung des Landkreises. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Kreis verteilt. Die Publikation besteht aus den Amtlichen Mitteilungen und aus Informationen aus dem Landkreis Hildburghausen. Hierzu gehören u.a..: Berichte zum aktuellen Geschehen und zu historischen Begebenheiten.

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