Brunnen
Die Bohrung eines Brunnens muss schriftlich angezeigt werden:
- bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes und
- beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Mit den Arbeiten darf begonnen werden, wenn ein positiver Bescheid des Landratsamtes vorliegt.
Für die Entnahme von Grundwasser ist zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die jährliche entnommene Wassermenge ist elektronisch an das TLUBN zu übermitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anzeige bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes sind erforderlich:
- Formular zu Erdaufschlüssen
- Übersichtslageplan (M = 1:25.000)
- Lageplan (M=1:2.500 oder 1:1.000) mit Einzeichnung des Bohrpunktes
- Vollmacht des Bauherrn, falls der Bauherr den Antrag nicht selbst stellt.
Formulare und Hinweisblätter zu Erdaufschlüssen und zur Grundwasserentnahme finden Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren für die Brunnenbohrung und die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme richtet sich nach den einschlägigen Verwaltungskostenbestimmungen und werden jeweils für den Einzelfall festgesetzt.