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Erdwärmeanlagen


Bohrungen für den Bau von Erdwärmesonden müssen schriftlich angezeigt werden:

  1. bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes und
  2. beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

Mit den Arbeiten darf begonnen werden, wenn ein positiver Bescheid des Landratsamtes vorliegt.

Informationen zur Planung von Geothermischen Anlagen bietet das TLUBN.

 TLUBN - Geothermie.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Die Anzeige beim TLUBN muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Informationen und Unterlagen zur Anzeige finden Sie hier:

TLUBN - Geologiedatengesetz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geothermie-Bohrungen dürfen nur von zertifizierten Bohrbetrieben ausgeführt werden. In der Regel übernimmt der Bohrbetrieb die Anzeige bei den zuständigen Stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den einschlägigen Verwaltungskostenbestimmungen und werden jeweils für den Einzelfall festgesetzt.

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