Fahrerlaubnis / Führerschein
Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis nach altem Recht - Klasse 2 - und Fahrerlaubnis nach neuem Recht - C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE -
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Gutachten über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung)
- Führerschein
- biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- evtl. noch Qualifikationsnachweise (wenn Schlüsselzahl "95" im neuen Führerschein erfasst werden soll)
zusätzliche Unterlagen (nur bei Klassen D1, D, D1E und DE erforderlich):
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Verlängerung der Klassen D1, D, D1E und DE ab dem 50. Lebensjahr)
- Führungszeugnis (beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen)
Hinweis: Die Verlängerung der Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Es ist darauf zu achten, dass 3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit, ein neuer Antrag auf Verlängerung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse/n bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt wird!
Gebühr: 42,60 EURO
Rechtliche Grundlagen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Fahrschulwechsel
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Gebühr: 12,80 €
Rechtliche Grundlagen: Fahrerlaubnis-Verordnung