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Schulsporthallen
Die in Trägerschaft des Lankreises befindlichen Sporthallen und Sportstätten können außerhalb der regulären Unterrichtszeiten von Vereinen für den Freizeitsport genutzt werden.
Hierzu muß ein formloser Antrag beim Amt für Gebäudewirtschaft gestellt werden.
Für die Nutzung werden Gebühren erhoben, die sich nach einer entsprechenden Satzung richten. Im Wesentlichen kommen dabei folgende Kriterien zur Anwendung:
(Berechnungs- und Bezugsbasis für die Nutzungsgebühr der Sporthalle und Sportstätten ist eine anteilige Betriebskostenpauschale pro angefangene Stunde und der zur Verfügung gestellten nutzbaren Fläche.)
Sie beträgt :
- für Sportvereine und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die ihren Sitz im Landkreis Hildburghausen haben
bis 150 m²: 0,51 Euro
bis 300 m²: 0,77 Euro
bis 450 m²: 1,02 Euro
bis 650 m²: 1,28 Euro
bis 1050 m²: 1,53 Euro
über 1050 m²: 1,79 Euro - für andere Nutzer aus dem Landkreis Hildburghausen
bis150 m²: 5,11 Euro
bis 300 m²: 7,67 Euro
bis 450 m²: 10,23 Euro
bis 650 m²: 12,78 Euro
bis 1050 m²: 15,34 Euro
über 1050 m²: 17,90 Euro - für Vereine, Verbände und andere Nutzer, die nicht ihren Sitz im Landkreis Hildburghausen haben
bis 150 m²: 5,11 Euro
bis 300 m²: 10,23 Euro
bis 450 m²: 15,34 Euro
bis 650 m²: 20,45 Euro
bis 1050 m²: 25,56 Euro
über 1050 m²: 30,68 Euro