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Schulsporthallen

Die in Trägerschaft des Lankreises befindlichen Sporthallen und Sportstätten können außerhalb der regulären Unterrichtszeiten von Vereinen für den Freizeitsport genutzt werden.
Hierzu muß ein formloser Antrag beim Amt für Gebäudewirtschaft gestellt werden.

Für die Nutzung werden Gebühren erhoben, die sich nach einer entsprechenden Satzung richten. Im Wesentlichen kommen dabei folgende Kriterien zur Anwendung:
(Berechnungs- und Bezugsbasis für die Nutzungsgebühr der Sporthalle und Sportstätten ist eine anteilige Betriebskostenpauschale pro angefangene Stunde und der zur Verfügung gestellten nutzbaren Fläche.)

Sie beträgt :

  • für Sportvereine und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die ihren Sitz im Landkreis Hildburghausen haben

    bis 150 m²:      0,51 Euro
    bis 300 m²:      0,77 Euro
    bis 450 m²:      1,02 Euro
    bis 650 m²:      1,28 Euro
    bis 1050 m²:    1,53 Euro
    über 1050 m²:  1,79 Euro

  • für andere Nutzer aus dem Landkreis Hildburghausen

    bis150 m²:        5,11 Euro
    bis 300 m²:       7,67 Euro
    bis 450 m²:     10,23 Euro
    bis 650 m²:     12,78 Euro
    bis 1050 m²:   15,34 Euro
    über 1050 m²: 17,90 Euro

  • für Vereine, Verbände und andere Nutzer, die nicht ihren Sitz im Landkreis Hildburghausen haben

    bis 150 m²:         5,11 Euro
    bis 300 m²:       10,23 Euro
    bis 450 m²:       15,34 Euro
    bis 650 m²:       20,45 Euro
    bis 1050 m²:     25,56 Euro
    über 1050 m²:   30,68 Euro

 

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