Sprungziele
Seiteninhalt

Wichtige Mitteilung zum Thema Impfbescheinigung

Gilt nur für Impftermine, die über das Internet vergeben wurden!

Mit dieser Meldung richten wir uns an alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Impftermine über das Internetportal www.impfen-thueringen.de gebucht haben.
Das betrifft auch alle Senior*innen, die über das Servicetelefon des Seniorenbeirates, das Kreisseniorenbüro oder über die Stadt- / Gemeindeverwaltungen ihre Termine angefragt und erhalten haben:

Die gesetzlichen Lockerungen für Corona-Geimpfte bedürfen in vielen Fällen eines Nachweises. Die Impfungen wurden/werden im Impfausweis dokumentiert.
Wer allerdings nicht ständig seinen Impfausweis mitführen mag, oder Angst hat, diesen zu verlieren, kann statt dessen eine Impfbescheinigung vorzeigen. Diese muss angefordert werden.

Wie geht das für unsere Senior*innen, die Ihren Termin über oben genannte Stellen erhielten?
1. Melden Sie sich telefonisch bei Ihrer entsprechenden Stelle.
2. Geben Sie dort noch einmal Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an!
3. Die Bescheinigung wird für Sie ausgedruckt und zugestellt.

Wenn Angehörige für Sie den Termin vereinbart haben, dann müssen diese sich erneut unter www.impfen-thueringen.de im Internet anmelden: --> Impfbescheinigung

Anleitung Anforderung digitale Impfbescheinigung
Anleitung Anforderung digitale Impfbescheinigung
31.05.2021 
© 2026 Landkreis Hildburghausen