Wichtige Mitteilung zum Thema ImpfbescheinigungGilt nur für Impftermine, die über das Internet vergeben wurden! Mit dieser Meldung richten wir uns an alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Impftermine über das Internetportal www.impfen-thueringen.de gebucht haben. Die gesetzlichen Lockerungen für Corona-Geimpfte bedürfen in vielen Fällen eines Nachweises. Die Impfungen wurden/werden im Impfausweis dokumentiert. Wie geht das für unsere Senior*innen, die Ihren Termin über oben genannte Stellen erhielten? Wenn Angehörige für Sie den Termin vereinbart haben, dann müssen diese sich erneut unter www.impfen-thueringen.de im Internet anmelden: --> Impfbescheinigung |
| 31.05.2021 |
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