Der Kreistag
Sitzverteilung des 7. Kreistages Hildburghausen
Der Kreistag ist neben dem Landrat ein Organ des Landkreises. Diese Kreisorgane verwalten den Landkreis nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er besteht aus 40 ehrenamtlich tätigen Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Der Kreistag hat die Aufgabe, Entscheidungen im eigenen Wirkungskreis des Landkreises, die so genannten Selbstverwaltungsaufgaben, zu treffen. Dies sind überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Beispiele für die Aufgaben des Landkreises sind die Abfallbeseitigung, die Sicherstellung der Krankenversorgung und des Rettungsdienstes, die Schulträgerschaft, der öffentliche Personennahverkehr, die Errichtung von Sparkassen und im Bereich der freiwilligen Aufgaben z. B. die Trägerschaft der Kreisvolkshochschule, der Kreismusikschule, des naturhistorischen Museums Schleusingen u. v. m. Der Kreistag handelt durch Beschlussfassung. Die Kreistagssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Mitglieder des Kreistages
CDU
Milzer Mühlpfad 03 98630 Römhild / OT Milz
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
Lutherstraße 11 98660 Themar
Alternative für Deutschland (AfD)
Hainstraße 5 98553 Schleusingen
CDU
Obere Bergstraße 29 98553 Schleusingen
CDU
Am Mittelfeld 3 98646 Schleusingen
parteilos
Ziegelhütte 183 98663 Heldburg
SPD
Gartenallee 3 98553 Schleusingen / OT Hinternah
Bündnis-Zukunft-Hidburghausen (BZH)
Schleusinger Straße 4 98660 Kloster Veßra
FDP/Freie Bürger
Coburger Straße 16 98646 Straufhain/ OT Steinfeld
Freie Wähler Landkreis Hildburghausen
Münchhausen Allee 34 98673 Eisfeld/ OT Bockstadt
DIE LINKE./ Aktiv für Schleusingen
DIE LINKE./ Aktiv für Schleusingen
Haardtweg 13 98660 Themar
Fraktionsvors. DIE LINKE./ Aktiv für Schleusingen
Schleusinger Straße 35 98646 Hildburghausen
Freie Wähler
Querstraße 3 98553 Schleusingen/ OT Erlau
SPD
Wiedersbacher Straße 44 98673 Auengrund /OT Schwarzbach
Alternative für Deutschland (AfD)
DIE LINKE./ Aktiv für Schleusingen
Langes Tal 47 98553 Schleusingen
CDU
Talstraße 11 98666 Masserberg /OT Fehrenbach
Freie Wähler
Goldbergweg 13 98646 Hildburghausen
Freie Wähler
Römhilder Straße 15 98630 Römhild/ OT Gleichamberg
DIE LINKE./ Aktiv für Schleusingen
Martin-Luther-Straße 10 98646 Hildburghausen/ OT Gerhardtsgereuth
Freie Wähler
Reuriether Straße 2 98630 Römhild/ OT Zeilfeld
Bündnis-Zukunft-Hidburghausen (BZH)
Bergstraße 1 98553 Schleusingen
CDU
Waisagrundstraße 09 98673 Auengrund / OT Crock
CDU
Untere Braugasse 15 98646 Hildburghausen
CDU
Riether Straße 24 98663 Hellingen
Bündnis-Zukunft-Hidburghausen (BZH)
98673 Aengrund/ OT Crock
CDU
Waisagrundstraße 4 98673 Auengrund / OT Crock
Alternative für Deutschland (AfD)
Kirchstraße 17 98646 Hildburghausen
CDU
Dorfstraße 44 98663 Gompertshausen
Freie Wähler
Neue Hauptstraße 11 98667 Schleusegrund / OT Steinbach
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
Waldhausstraße 16 98630 Römhild / OT Zeilfeld
DIE LINKE./ Aktiv für Schleusingen
Viehmarkt 6 98630 Römhild
Freie Wähler
Obere Bergstraße 11 98630 Römhild / OT Gleichamberg
Alternative für Deutschland (AfD)
Fraktionsvorsitzender CDU
Stiftung 9 98663 Haubinda
Freie Wähler / Landkreis Hildbughausen
Schulzenberg 21 98630 Römhild / OT Westenfeld
Fraktionen
Kreistagsmitglieder die derselben Partei oder Wählergruppe angehören, können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion kann auch aus mehreren Mitgliedern mehrerer Parteien oder Wählergruppen gebildet werden. Eine Fraktion muss mindestens aus drei Mitgliedern bestehen.
Fraktionen des 7. Kreistages Hildburghausen
Die Ausschüsse des Kreistages
In seiner Arbeit wird der Kreistag durch die Fachausschüsse unterstützt. Es gibt vor beratende und beschließende Ausschüsse. Die vor beratenden Ausschüsse bereiten die Tagesordnungspunkte der Kreistagssitzungen aus fachlicher Sicht vor. Den beschließenden Ausschüssen wurden bestimmte Kompetenzen übertragen, in deren Bereich sie selbst durch Ausschussbeschluss entscheiden können. Die Ausschüsse des 7. Kreistages des Landkreises Hildburghausen sind der Kreis- und Finanzausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Bau und Digitales, Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Sozialausschuss.
Ausschussbesetzung des 7. Kreistages Hildburghausen (02/2023)
Die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse
Kreis- und Finanzausschuss
Der Kreis- und Finanzausschuss besteht aus dem Landrat und sechs weiteren Mitgliedern und befasst sich unter anderem mit der Vorbereitung von Sitzungen des Kreistages.
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt u.a. über:
- die Zustimmung zu Personalangelegenheiten nach § 107 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 29 Abs. 3 ThürKO, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Landrates fallen und es sich nicht um Wahlen handelt,
- Stundungen der dem Landkreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben von über 25.000,00 € im Einzelfall,
- den Erlass von Forderungen über 2.500,00 € im Einzelfall
- überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben von 25.000,00 € bis 100.000,00 €,
- Geldanlagen aus Mitteln der Rücklagen in alternativen Formen, wie z.B. in Anleihen, Pfandbriefen, Fonds, Schuldverschreibungen u.ä.,
- Die Sperrung der Inanspruchnahme von Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 28 ThürGemHV, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordert.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss bei seiner Sitzung am 12.05.2022
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern. Sechs der Mitglieder müssen dem Kreistag angehören, diese und die weiteren vier Mitglieder werden nach den Vorschriften des KJHAG gewählt. Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss diverse beratende Mitglieder an, u.a. der Landrat oder eine von ihm mit der Vertretung beauftragte Person.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit:
- der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- der Jugendhilfeplanung,
- der Förderung der freien Jugendhilfe,
- der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe,
- der Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII,
- der Bearbeitung von Anfragen und Hinweisen, sofern nicht die Zuständigkeit des Kreistages gegeben ist, weil er in dieser Angelegenheit entschieden hatte,
- der Vorbereitung von Beschlüssen der Vertretungskörperschaft, insofern sie die Jugendhilfe betreffen.
Weitere Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses:
- Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel und der von ihm gefassten Beschlüsse (§ 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII),
- Anhörung vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamtes
- Recht auf direkte Antragstellung in sämtlichen, das Jugendamt betreffende, Fragen an den Kreistag, die von diesem zu behandeln sind,
- Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, soweit er Angelegenheiten der Jugendhilfe betrifft.
Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Bau und Digitales
Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Bau und Digitales besteht aus dem Landrat und acht Kreistagsmitgliedern.
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für:
- Angelegenheiten im Bereich der Kreisentwicklung, der Infrastruktur, der Entwicklung von Wirtschaft, Tourismus und Gewerbe unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes,
- Angelegenheiten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft,
- alle grundsätzlichen Bauangelegenheiten des Landkreises.
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport besteht aus dem Landrat und acht Kreistagsmitgliedern.
Die Zuständigkeiten des Ausschusses belaufen sich auf:
- die Angelegenheiten des Landkreises als Schulträger, insbesondere der Schulnetzentwicklung sowie den Angelegenheiten der außerschulischen Bildung,
- beratende Tätigkeit in allen grundsätzlichen Angelegenheiten in den Bereichen Kultur und Sport.
Sozialausschuss
Der Sozialausschuss besteht aus dem Landrat und acht Kreistagsmitgliedern.
Der Ausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen / allgemeinen Angelegenheiten des Kreises auf sozialem Gebiet, insbesondere den Aufgaben des Landkreises als örtlichem Träger der Sozialhilfe.
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