Der Kreistag
Der Kreistag ist neben dem Landrat ein Organ des Landkreises. Diese Kreisorgane verwalten den Landkreis nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Er besteht aus 40 ehrenamtlich tätigen Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Der Kreistag hat die Aufgabe, Entscheidungen im eigenen Wirkungskreis des Landkreises, die so genannten Selbstverwaltungsaufgaben, zu treffen. Dies sind überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Beispiele für die Aufgaben des Landkreises sind die Abfallbeseitigung, die Sicherstellung der Krankenversorgung und des Rettungsdienstes, die Schulträgerschaft, der öffentliche Personennahverkehr, die Errichtung von Sparkassen und im Bereich der freiwilligen Aufgaben z. B. die Trägerschaft der Kreisvolkshochschule, der Kreismusikschule, des naturhistorischen Museums Schleusingen u. v. m.
Der Kreistag handelt durch Beschlussfassung. Die Kreistagssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Kreistagsmitglieder
Kreistagsmitglieder
Der Kreistag des Landkreises Hildburghausen besteht aus 40 ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern und dem Landrat.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Sell unter 03685/445-103.
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Fraktionen
Kreistagsmitglieder die derselben Partei oder Wählergruppe angehören, können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion kann auch aus mehreren Mitgliedern mehrerer Parteien oder Wählergruppen gebildet werden. Eine Fraktion muss mindestens aus drei Mitgliedern bestehen.
Gremien
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Die Ausschüsse des Kreistages
In seiner Arbeit wird der Kreistag durch die Fachausschüsse unterstützt. Es gibt vor beratende und beschließende Ausschüsse. Die vor beratenden Ausschüsse bereiten die Tagesordnungspunkte der Kreistagssitzungen aus fachlicher Sicht vor. Den beschließenden Ausschüssen wurden bestimmte Kompetenzen übertragen, in deren Bereich sie selbst durch Ausschussbeschluss entscheiden können.
Die Ausschüsse des 8. Kreistages des Landkreises Hildburghausen sind der Kreis- und Finanzausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Bau und Digitales, Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, Gesundheitsausschuss und der Sozialausschuss.
Die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse
Kreis- und Finanzausschuss
Der Kreis- und Finanzausschuss besteht aus dem Landrat und sechs weiteren Mitgliedern und befasst sich unter anderem mit der Vorbereitung von Sitzungen des Kreistages.
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt u.a. über:
- die Zustimmung zu Personalangelegenheiten nach § 107 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 29 Abs. 3 ThürKO, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Landrates fallen und es sich nicht um Wahlen handelt,
- Stundungen der dem Landkreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben von über 25.000,00 € im Einzelfall,
- den Erlass von Forderungen über 2.500,00 € im Einzelfall
- überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben von 25.000,00 € bis 100.000,00 €,
- Geldanlagen aus Mitteln der Rücklagen in alternativen Formen, wie z.B. in Anleihen, Pfandbriefen, Fonds, Schuldverschreibungen u.ä.,
- Die Sperrung der Inanspruchnahme von Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 28 ThürGemHV, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordert.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern. Sechs der Mitglieder müssen dem Kreistag angehören, diese und die weiteren vier Mitglieder werden nach den Vorschriften des KJHAG gewählt. Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss diverse beratende Mitglieder an, u.a. der Landrat oder eine von ihm mit der Vertretung beauftragte Person.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit:
- der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- der Jugendhilfeplanung,
- der Förderung der freien Jugendhilfe,
- der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe,
- der Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII,
- der Bearbeitung von Anfragen und Hinweisen, sofern nicht die Zuständigkeit des Kreistages gegeben ist, weil er in dieser Angelegenheit entschieden hatte,
- der Vorbereitung von Beschlüssen der Vertretungskörperschaft, insofern sie die Jugendhilfe betreffen.
Weitere Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses:
- Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel und der von ihm gefassten Beschlüsse (§ 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII),
- Anhörung vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamtes
- Recht auf direkte Antragstellung in sämtlichen, das Jugendamt betreffende, Fragen an den Kreistag, die von diesem zu behandeln sind,
- Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, soweit er Angelegenheiten der Jugendhilfe betrifft.
Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Bau und Digitales
Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt, Bau und Digitales besteht aus dem Landrat und acht Kreistagsmitgliedern.
Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für:
- Angelegenheiten im Bereich der Kreisentwicklung, der Infrastruktur, der Entwicklung von Wirtschaft, Tourismus und Gewerbe unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes,
- Angelegenheiten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft,
- alle grundsätzlichen Bauangelegenheiten des Landkreises.
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport besteht aus dem Landrat und acht Kreistagsmitgliedern.
Die Zuständigkeiten des Ausschusses belaufen sich auf:
- die Angelegenheiten des Landkreises als Schulträger, insbesondere der Schulnetzentwicklung sowie den Angelegenheiten der außerschulischen Bildung,
- beratende Tätigkeit in allen grundsätzlichen Angelegenheiten in den Bereichen Kultur und Sport.
Sozialausschuss
Der Sozialausschuss besteht aus dem Landrat und acht Kreistagsmitgliedern.
Der Ausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen / allgemeinen Angelegenheiten des Kreises auf sozialem Gebiet, insbesondere den Aufgaben des Landkreises als örtlichem Träger der Sozialhilfe.
Gesundheitsausschuss
Der Gesundheitsausschuss besteht aus dem Landrat, acht Kreistagsmitgliedern und vier sachkundigen Bürgern. Der Ausschuss ist beratend tätig.
Der Gesundheitsausschuss ist zuständig für:
- die Angelegenheiten des Kreises als kommunaler Betreiber des Krankenhauses sowie den Angelegenheiten der örtlichen Gesundheitsversorgung,
- vorberatend für grundsätzlich alle Angelegenheiten, die der Kreistag im Bereich Krankenhauswesen und Gesundheit zu entscheiden hat.