Hilfe bei der Antragstellung
Eine Bezuschussung des Landkreises Hildburghausen setzt sich zusammen aus einer Antragstellung, der Bescheidung seitens des Landkreises, dem Mittelabruf und der Nachweisführung in Form eines Verwendungsnachweises.
Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Durchführung des beantragten Projektes der Verwaltung vorliegen. Bitte achten Sie bei der Antragstellung auf einen vollständig ausgefüllten Finanzierungsplan und eine ausführliche Projektbeschreibung. Es können keine Speisen oder Getränke gefördert werden. Der Landkreis kann keine Vollfinanzierung eines Projektes übernehmen. Es wird um einen Einsatz von Eigenmitteln und (falls möglich) Sponsoren gebeten.
Nach Antragseingang entscheidet der Sachbearbeiter über den Sachverhalt und mithilfe eines Verwaltungsaktes entsteht ein Verwaltungsverfahren. Nach Eingang des Bescheides beim Antragsteller, ist dieser angehalten einen Mittelabruf an die Behörde zurückzusenden. Nur so kann der bewilligte Betrag durch den Landkreis überwiesen werden. Hinweis: Der Fördermittelgeber überweist die Beträge nicht auf ein Privatkonto. Bitte geben Sie immer das Konto des Vereins, der Organisation o.Ä. an.
Um alles korrekt abzuschließen, ist es essenziell, dass der Antragsteller über die bewilligten Mittel einen Verwendungsnachweis führt. Stichtag für die Abgabe ist der 31.12. eines jeden Jahres für Projekte, welche bis Ende Oktober beschieden wurden. Für Projekte die nach dem Monat Oktober beschieden wurden, ist Stichtag der 15.02. eines jeden Jahres. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
Bei Fragen zum Ablauf der Förderung und Hilfe bei der Antragstellung wenden Sie sich an Frau Joelina Marie Hirn und j.hirn@lrahbn.thueringen.de.