An-, Um- und Abmeldung für Heilberufe
Alle ärztlichen und nicht-ärztlichen Heilberufe sowie Apotheker und Apothekerinnen sind gesetzlich verpflichtet, Beginn, Änderung oder Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung in einer Niederlassung beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Durch Regelungen auf Länderebene (§ 3 ThürGesHeilprZustVO) werden die Heilpraktikerprüfungen zentral im Gesundheitsamt der Stadt Erfurt durchgeführt. Die Antragstellung erfolgt beim hiesigen Ordnungsamt im Sachgebiet Untere Gewerbebehörde.
Frau K. Roth
Gesundheitsamt / Amtsärztlicher- und Sozialpsychiatrischer Dienst
Sachbearbeiterin
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
03685/7818-5322
Raum: 0.09
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