Sprungziele
Seiteninhalt

An-, Um- und Abmeldung für Heilberufe

Alle ärztlichen und nicht-ärztlichen Heilberufe sowie Apotheker und Apothekerinnen sind gesetzlich verpflichtet, Beginn, Änderung oder Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung in einer Niederlassung beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Durch Regelungen auf Länderebene (§ 3 ThürGesHeilprZustVO) werden die Heilpraktikerprüfungen zentral im Gesundheitsamt der Stadt Erfurt durchgeführt. Die Antragstellung erfolgt beim hiesigen Ordnungsamt im Sachgebiet Untere Gewerbebehörde.

Frau K. Roth

Gesundheitsamt / Amtsärztlicher- und Sozialpsychiatrischer Dienst
Sachbearbeiterin

Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

03685/7818-5322
Raum: 0.09
Kontaktformular

© 2026 Landkreis Hildburghausen