Das Ehrenamt
„Stille Helden wirken leise, aber ihr Echo trägt weit.“
Ohne die vielen tausend ehrenamtlich Tätigen in unserem Landkreis wären Sportvereine, Feuerwehren, Selbsthilfegruppen, Kirmesvereine, Heimatvereine und so viele weitere Vereine oder Initiativen nicht denkbar.
Mit der Freiwilligenagentur hat der Landkreis eine neue Anlaufstelle für
Die Vermittlung von Ehrenamtlichen. Für mehr Informationen über die Freiwilligenagentur erhalten Sie über die Ansprechpartnerin Frau Heidi Papp. (Bitte rechts das Kontaktformular einfügen)
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn:
- Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten
- Sie Fragen zu Projekten haben
- Sie jemanden zur Ehrung vorschlagen möchten
- Sie Fragen rund um das Ehrenamt haben
Ehrungsmöglichkeiten
- Ehrenamtszertifikat der Thüringer Ehrenamtsstiftung
- Thüringer Ehrenamtscard
- Teilnahme an der jährlichen Dankeschönveranstaltung „EhrenSache“
- Ehrenmedaille des Landrates des Landkreises Hildburghausen
- Ehrungen des Kreissportbundes (Hier zum Kreissportbund Hildburghausen)
Um Vorschläge einzureichen, verwenden Sie bitte das ausfüllbare PDF-Dokument „EA-Vorschläge“.
Bei Fragen rund um die Vorschlagseinreichung wenden Sie sich bitte an Frau Joelina Marie Hirn.
Projektförderungen und Aufwandsentschädigung
Je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage ist es möglich, eine Projektförderung oder eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigkeiten zu erhalten. Aktuell ist es möglich, eine Förderung in Höhe von bis zu 150 € zu beantragen. Nutzen Sie dafür bitte das ausfüllbare PDF-Dokument „Förderung EA-Antrag“.
Bei Fragen rund um die Antragstellung und für eine Beratung wenden Sie sich bitte an Frau Joelina Marie Hirn.
Was ist förderfähig im Ehrenamt?
Die Zuwendungen können gewährt werden für:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
- die Würdigung ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit,
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger, ehrenamtlicher Tätigkeit,
- die Förderung von Modellprojekten.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die Formulare können entweder mit einer elektronischen Signatur versehen werden oder nach Ausdruck und händischer Unterschrift eingescannt an j.hirn@lrahbn.thueringen.de versendet werden.
+++Neu+++
Fördermöglichkeiten bietet zum Beispiel das neue Ehrenamtsstärkungsgesetz des Freistaates. Alle Informationen und was förderfähig ist, finden Sie unter Ehrenamt | thueringen.de
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