AmtsblattDas Amtsblatt ist das offizielle Bekanntmachungsorgan des Landkreises gemäß der Thüringer Bekanntmachungsverordnung –ThürBekVO. Im § 5 der ThürBekVO heißt es :„ Satzungen der Landkreise sind im Amtsblatt öffentlich bekanntzumachen.“ Die Herausgabe des Amtsblattes des Landkreises Hildburghausen erfolgt in der Regel 14tägig nach den Festlegungen der Hauptsatzung des Landkreises. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Kreis verteilt. Die Publikation besteht aus den Amtlichen Mitteilungen und aus Informationen aus dem Landkreis Hildburghausen. Den aktuellen Terminplan finden Sie hier. Kontakt: Frau S. Tanzberger
Büro des Landrates
Wiesenstraße 18
03685/7818-0011 |
| 10.04.2018 |
Hauptmenü