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Amtsblatt

Das Amtsblatt ist das offizielle Bekanntmachungsorgan des Landkreises gemäß der Thüringer Bekanntmachungsverordnung –ThürBekVO.

Im § 5 der ThürBekVO heißt es :„ Satzungen der Landkreise sind im Amtsblatt öffentlich bekanntzumachen.“

Die Herausgabe des Amtsblattes des Landkreises Hildburghausen erfolgt in der Regel 14tägig nach den Festlegungen der Hauptsatzung des Landkreises. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Kreis verteilt. Die Publikation besteht aus den Amtlichen Mitteilungen und aus Informationen aus dem Landkreis Hildburghausen.

Den aktuellen Terminplan finden Sie hier.

Kontakt:

Frau S. Tanzberger

Büro des Landrates
Sachbearbeiterin - Vorzimmer des Landrates

Wiesenstraße 18
98464 Hildburghausen

03685/7818-0011
Raum: 2.03

10.04.2018 
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