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Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO)

Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis.

  • schriftliche Antragstellung , polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes

Rahmengebühr: 50,00 bis 500,00 Euro

30.10.2018 
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