Seiteninhalt
Aufstellung von Gewinnspielgeräten/Automatenaufsteller (§ 33c GewO)
- Schriftlicher Antrag auf Erlaubnis
- Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Vorlage eines Sozialkonzeptes, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll
- Bescheinigung einer IHK, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist
Rahmengebühr: 250,00 bis 1.000,00 Euro
|
| 10.04.2017 |
© 2026 Landkreis Hildburghausen