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Aufstellung von Gewinnspielgeräten/Automatenaufsteller (§ 33c GewO)


  • Schriftlicher Antrag auf Erlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Vorlage eines Sozialkonzeptes, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll
  • Bescheinigung einer IHK, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist

Rahmengebühr: 250,00 bis 1.000,00 Euro

10.04.2017 
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