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erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • "alten" Führerschein (bei Unbrauchbarkeit)
  • Eidesstattliche Versicherung (bei Verlust, wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Diebstahl)

Gebühr bei Unbrauchbarkeit: 26,00 Euro
Gebühr bei Verlust: 65,00 Euro
Gebühr bei Diebstahl: 29,30 Euro

Rechtliche Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung

29.02.2016 
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