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erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- "alten" Führerschein (bei Unbrauchbarkeit)
- Eidesstattliche Versicherung (bei Verlust, wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Diebstahl)
Gebühr bei Unbrauchbarkeit: 26,00 Euro Gebühr bei Verlust: 65,00 Euro Gebühr bei Diebstahl: 29,30 Euro
Rechtliche Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung
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| 29.02.2016 |
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