Biotonne
Was ist Bioabfall?
Bioabfälle im Sinne dieser Satzung sind Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können. Hierzu gehören z.B. Mist, Altstroh, Futtermittelabfälle, überlagerte Nahrungsmittel etc. (vgl. Anhang 1 Nr. 1 der Bioabfallverordnung – BioAbfV vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 2955) zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. IS. 2298).
Bioabfall wird in gesondert festgelegten Einzugsbereichen getrennt vom Restmüll entsorgt, im Regelfall bei Großwohnanlagen ab 27 Einwohner pro Grundstück. Die Festlegung der Einzugsbereiche trifft im Einzelfall der Landkreis.
Das gehört hinein:
- Blumenerde
- Blumensträuße
- Eierschalen
- Fallobst
- Gartenabfälle
- Gemüsereste
- Grünschnitt
- Haustierstreu (kompostierbar)
- Haare und Federn
- Kaffeesatz mit Filter
- Kleintiermist
- Laub
- Nussschalen
- Obstreste
- Orangen- und Bananenschalen
- Salatreste
- Speisereste auch Knochen
- Strauchschnitt
- Teefilter/-beutel
- Topfpflanzen ohne Topf
- Zitrusfrüchte
- Zimmerpflanzen
Das gehört nicht hinein: