Erhöhung der Gebühren in der Hausschlachtung ab 01.07.2024 Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung in der Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung ergibt sich auf Grund der gestiegenen Kosten für Öffentliche Leistungen nach dem Fleischhygienerecht in der Fleischuntersuchung. Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen ab dem 01.07.2024 an: Die Gebührenkalkulation zu o.g. Gebühren kann im Landratsamt Hildburghausen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wiesenstraße 18, |
| 11.04.2018 |
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