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Erstausstattungsrichtlinie

Der Kreistag des Landkreises Hildburghausen hat in seiner Kreistagssitzung am 06.03.2019 die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährleistung von einmaligen Bedarfen
zur Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt im Rahmen der Leistungen nach SGB II und SGB XII beschlossen.
Sie tritt sofort in Kraft. Zur Erstausstattungsrichtlinie 

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Ein separates Antragsformular befindet sich unter Dokumente.

26.03.2019 
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