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Frage: Dürfen Gaststätten weiterhin besucht werden?
Antwort: Die bislang erlassenen Allgemeinverfügungen umfassen nicht die Schließung von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben. Die Bewirtung und Verabreichung von Speisen in Gaststätten ist derzeit nicht untersagt. Allerdings sind geschlossene Veranstaltungen, wie Familienfeiern und Vereinsversammlungen auch in Gaststätten wie in anderen Räumlichkeiten untersagt.