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Frage: Was ist von der Allgemeinverfügung nicht umfasst?

Antwort: Nicht umfasst sind der Besuch von Einkaufszentren, Supermärkten und Geschäften, Apotheken, Drogeriemärkten sowie Dienstleistungsunternehmen und Behörden. Allerdings gelten hier die Regelungen der einzelnen Einrichtungen und auch hier sollte der Besuch auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

16.03.2020 
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