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Die Untere Wasserbehörde überwacht die Entnahme von Grundwasser, die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser und die Einhaltung von Bestimmungen in den Wasserschutzgebieten. Sie erteilt die Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers. Sie muss informiert werden, wenn unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen wurde. |
| 14.05.2018 |