Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) wird weitgehend nach Leistungspauschalen (Regelsätzen) gewährt, die als feste monatliche Beträge gezahlt werden. Sie sind je nach Stellung im Haushalt und Alter der Haushaltsangehörigen unterschiedlich. Die Regelsätze werden vom Gesetzgeber jährlich neu festgesetzt.
Sie umfassen die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Energie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu gehören auch die laufenden Leistungen für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat von geringem Anschaffungswert, für die Instandsetzung von Kleidung, Schuhen und Hausrat in kleinem Umfang sowie für Körperpflege und Reinigung.