Das Kreisarchiv Hildburghausen ist im Landratsamt als Sachgebiet dem Hauptamt- und Rechtsamt zugeordnet und vereint zwei Archivtypen unter einem Dach. Es ist Verwaltungsarchiv für das Landratsamt und es ist historisches Kreisarchiv für dauerhaft aufbewahrungswürdiges Schriftgut des Landkreises. VerwaltungsarchivVeraltungsarchiv Als Verwaltungsarchiv übernimmt das Kreisarchiv, nicht mehr benötigtes Schriftgut aus Ämtern und Sachgebieten des Landratsamtes. Dieses Schriftgut wird bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt und bei Bedarf dem jeweiligen Amt wieder zur Verfügung gestellt. Dienstlichen Einsichtnahmen in dieses Schriftgut werden im Durchschnitt ca. 8 bis 10 mal täglich gewünscht. Nach Ablauf der festgelegten Aufbewahrungsfristen wird vom jeweils archivierendem Amt/Sachgebiet, das Einverständnis zur Kassation (Vernichtung) eingeholt. Vor der tatsächlichen Vernichtung werden jedoch von den Mitarbeitern des Kreisarchivs Teile des Schriftguts ausgewählt, welches sich als Quelle zur Dokumentation der Geschichte des Landkreises eignet. Dieses Schriftgut erhält den Status von Archivgut und wird im historischen Teil des Kreisarchivs dauerhaft aufbewahrt. Im Durchschnitt sind das jährlich etwa 5% des Schriftgutes.
Historischer Teil des KreisarchivsHistorisches Kreisarchiv Der Zuständigkeitsbereich des Kreisarchivs, erstreckt sich auf das heutige Territorium des Landkreises. Umfang des KreisarchivsZurzeit lagern im Kreisarchiv ca. 4.000 lfm. (laufende Meter) Registratur- und Archivgut aus der Zeit um 1323 bis heute. Einen äußerst wertvollen Bestandteil des Kreisarchives stellt der Urkundenbestand aus der Zeit von 1323 bis 1866 dar. Das Kreisarchiv bewahrt auch Nachlässe von Persönlichkeiten des Landkreises auf und verfügt über einen umfangreichen historischen Zeitungsbestand. Hinzu kommt eine Bibliothek mit Schwerpunkt Regionalgeschichte und eine Gesetzessammlung, welche bis 1810 zurückreicht. Nähere Angaben über die Bestände des Kreisarchives Hildburghausen finden Sie im Thüringer Archivportal unter www.Archive-in-Thueringen.de Die Benutzung des KreisarchivsDie Benutzung des historischen Kreisarchivs ist prinzipiell für Jedermann möglich und richtet sich nach der Benutzungssatzung für das Archiv des Landkreises Hildburghausen, Beschluss des Kreistages Hildburghausen Nr. 25/05/99 vom 30.11.1999. Jeder der Einsicht in Archivgut nehmen möchte, muss zunächst einen „Benutzerantrag“ ausfüllen, in dem er Angaben zu seiner Person und dem Zweck der Benutzung machen muss. Vom Archiv wird dann im Einzelfall geprüft, ob der Benutzung Beschränkungen hinsichtlich Datenschutzes oder Schutzfristen entgegenstehen. Neben den Direktbenutzungen ist es möglich schriftliche Anfragen an das Archiv zur richten. Recherchen nach relevantem Archivgut sowie Auskünfte aus Archivgut werden so ermöglicht, ohne dass man persönlich erscheinen muss. Allerdings können aufwendige Forschungsarbeiten auf diesem Wege nicht erledigt werden. Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs vom 01.11.2022 erhoben. zusätzlichen DienstleistungenFolgende Dienstleistungen werden zusätzlich angeboten
Spezielle Hinweise unseres Kreisarchivs
Personalausweis, Ggf. Vollmachten, Nachweis über Beauftragung
Die Archivbenutzung ist kostenpflichtig. Die Tagesgebühr für die private oder gewerbliche Nutzung des Kreisarchives beträgt 5,00€ Auslagen (z.B. für Anfertigung von Kopien) sind in jedem Fall kostenpflichtig. Eine Übersicht erhalten Sie hier: Thüringer Verwaltungskostenverzeichnis Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Kreisarchivs vom 01.11.2022
Archivgut unterliegt einer gesetzlichen Sperrfrist von 30 Jahren nach Schließung der Akten. ggf. stehen Fristen aus dem Urheberrecht oder dem Personendatenschutz einer Verwendung von Archivgut entgegen. |
| 08.05.2018 |
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