Kreisausbildung für die Feuerwehren des Landkreises Hildburghausen
1. Pflichten des Landkreises
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr.5 ThürBKG hat der u.a. Landkreis die Aufgabe die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehren im Landkreis zu planen und durchzuführen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe bedient sich der Landkreis der Kreisausbilder.
Auf Kreisebene werden insbesondere die Ausbildungen als
- Truppmann
- Truppführer
- Atemschutzgeräteträger
- Sprechfunker
- Motorkettensägeführer
- Maschinist für Löschfahrzeuge sowie
- Ausbildung im Gefahrguteinsatz
geplant und durchgeführt.
Die Grundausbildung wird in den Feuerwehren organisiert. Zu Spezialrichtungen werden gesonderte Maßnahmen festgelegt. Des Weiteren werden die Bereiche Weiterbildung und Fortbildung auf Kreisebene für alle Ausbilder organisiert. An der Ausbildung zum Truppmann und Truppführer sollen alle die Kameraden teilzunehmen, die keinen vergleichbaren Abschluss nachweisen können.
2. Organisation der Ausbildung
Der Inhalt und die Form sowie die Dauer der jeweiligen Ausbildung richten sich nach den Musterausbildungsplänen der Feuerwehr-Dienstvorschrift - FwDV 2/2 und nach den aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr. Die berufenen 4 Kreisbrandmeister haben in ihrem Verantwortungsbereich in enger Zusammenarbeit mit den Ortsbrandmeistern und Stadtbrandmeistern die Ausbildung zu organisieren.
Ausbildungsunterlagen können vom Landkreis bezogen werden.
Der Lehrgangsbedarf ist durch die Kreisbrandmeister in ihrem Zuständigkeitsbereich für das darauf folgende Jahr bis zum 30.06. des laufenden Jahres zu ermitteln. Die Meldung erfolgt an den Kreisbrandinspektor.
In einer gemeinsamen Beratung mit den Kreisbrandmeistern und Kreisausbildern erfolgt eine Zusammenstellung der Lehrgänge. Die Bestätigung zur Durchführung einer Kreisausbildung erfolgt durch den Kreisbrandinspektor.
3. Durchführung der Ausbildung
Die Durchführung des Unterrichts erfolgt durch vom Landrat bestellte Kreisausbilder des Landkreises. Die Kapazität pro Lehrgang soll mindestens 18 Teilnehmer betragen und 27 Teilnehmer nicht überschreiten.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung ist bei einer Gruppe von 9 Kameraden und einem Ausbilder die beste Effektivität gegeben. Dazu sollten die Verantwortlichen der auszubildenden Feuerwehren mit einbezogen werden. Die Ausbildungsvergütung wird über eine Entschädigungssatzung geregelt. Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des Gefahrgutes werden vom Landkreis organisiert.
4. Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss des Lehrgangs hat jeder Teilnehmer eine schriftliche Prüfung abzulegen. Die Auswahl der Prüfungsfragen erfolgt durch den verantwortlichen Kreisausbilder und die Kreisbrandmeister. Neben den theoretischen Kenntnissen haben die Lehrgangsteilnehmer auch die praktischen Fähigkeiten nachzuweisen. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhält jeder Lehrgangsteilnehmer eine Lehrgangsbestätigung.
Den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt der Kreisausbilder im Einvernehmen mit dem Ortsbrandmeister, Kreisbrandmeister und Kreisbrandinspektor fest.
Die Lehrgangsbestätigungen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Zeugnisse sollte in würdiger Form erfolgen.
Kreislehrgänge Wochenplan 2018
Anmeldung zu einem Kreisausbildungslehrgang
Anmeldung Lehrgang Landesfeuerwehrschule