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Das Veterinäramt des Landkreises Hildburghausen ist Fachbehörde für die Bereiche

  • Allgemeines Veterinärwesen
  • Tierseuchenbekämpfung / Tierkörperbeseitigung
  • Tierschutz
  • Tierarzneimittelüberwachung
  • Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
  • Verbraucherschutz
  • Schlachttier-und Fleischuntersuchung

Im Einzelnen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:Tierseuchenbekämpfung / Tierkörperbeseitigung / Tierschutz / Tierarzneimittelüberwachung

Lebensmittelüberwachung und FleischhygieneSchutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden durch:

  • Betriebskontrollen
  • Probenahme nach Kontrollplan
  • Untersuchung und Verfolgung von Verbraucherbeschwerden
  • Beratung und Aufklärung
  • Überprüfung von Kosmetikartikeln, Tabakwaren, Kleidung, Spielsachen, Schuhe und Bedarfsartikel

  • Gesundheitsbescheinigungen für den gesamten Tierverkehr
  • Gesundheitsbescheinigungen im Reiseverkehr mit Hund und Katze
  • Gesundheitsbescheinigungen bei Veranstaltungen mit Tieren
  • Erteilung der Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz (zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung und zum Handel von/mit Wirbeltieren)
  • Erteilung der Erlaubnis gemäß § 17 g Tierseuchengesetz (züchten von Sittichen und Papageien)
  • Seuchenfreiheitsbescheinigungen
  • Bestandsbestätigungen
  • Registrierung der Tierhalter und Vergabe der Veterinärbetriebsnummer
  • Bestellung von Schaf- und Schweineohrmarken zur Kennzeichnung der Tierbestände
  • Annahme von Kontrolltieren (Füchse) zur Untersuchung auf Tollwut und den Kleinen Fuchsbandwurm
  • Annahme von Blutproben (Wildschwein) zur Untersuchung auf ESP und AK
  • Anlaufpunkt zu Beschwerden nach Tierseuchen-, Tierschutz- und Arzneimittelrecht
  • 08.05.2018 
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