Leistungsbeschreibung
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. Dieser Belehrungsbogen ist ein unverbindlicher Vorschlag des RKI an die Landesbehörden.
Die Erstbelehrung nach IfSG darf nur vom Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.
Die Folgebelehrungen nach IfSG und die Lebensmittelhygiene-Schulungen dürfen Personen durchführen, die eine entsprechende Sachkunde nachweisen können.Das Gesundheitsamt in Hildburghausen stellt für Personen hierzu eine Dienstherrenbelehrung aus.
Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Sie soll den im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.
Eine Erstbelehrung nach IfSG ist ein Leben lang gültig. Allerdings darf die Erstbelehrung nicht länger als 3 Monate vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeit absolviert worden sein. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet alle 2 Jahre die Folgebelehrung nach IfSG zu wiederholen und dokumentieren.
Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt absolvieren. Diese muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden (Folgebelehrung), um nachweisen zu können, dass Mitarbeiter in Lebensmittelunternehmen auf dem neusten Stand des Wissens zum Thema Infektionsschutz sind.
Ohne Gesundheitszeugnis in der Gastronomie zu arbeiten oder keine Formulare zu Hand zu haben, wird mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft. Es kann sogar zu Gefängnisstrafen kommen, da du in der Branche nicht nur die Verantwortung für dich, sondern auch für die Gäste trägst. Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. |
| 06.05.2025 |
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