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Mitwirkung im Katastrophenschutz

Grundsätzlich kann jeder im Katastrophenschutz mitwirken, der einer Helfereinheit angehört.
Um Helfer im Katastrophenschutz werden zu können, sollte man sich direkt an die freiwillige Feuerwehr seiner Heimatgemeinde, an eine der privaten Hilfsorganisationen oder an eine Geschäftsstelle der THW-Orts- bzw. Landesverbände wenden und sich dort beraten lassen.
Gerne kann sich jeder Interessent persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter Katastrophenschutz im Landratsamt.
Die Anschriften und Ansprechpartner sind über die Untere Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes unter Tel. 03685/445- 323 zu erfragen bzw. werden Sie auch hier darüber beraten.

08.05.2018 
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