Sie selbst wurden positiv auf das Coronavirus getestet?Bitte beachten Sie folgende aktuelle Information des Gesundheitsamtes zum Thema Quarantäneanordnungen! Wenn Sie anhand eines Selbsttests positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollte diese Testung umgehend mittels eines zertifizierten Antigen-Schnelltests und / oder einer PCR-Testung bestätigt werden. Diese sind zum Nachweis einer Infektion erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne positiven PCR-Test keinen Genesenenstatus erlangen. Ab dem Zeitpunkt des positiven Tests, egal welcher Art, besteht eine Absonderungspflicht gemäß § 8 Nr. 4 i.V.m. §11 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Die Betroffenen müssen zehn Tage, gerechnet ab dem Tag der Entnahme des Tests (= Tag 0), strengste häusliche Isolation einhalten. Die häusliche Isolation kann frühestens nach fünf Tagen beendet werden, wenn Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind oder waren. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, empfehlen wir einen Schnelltest durchzuführen, bevor Sie die Isolation beenden. Hier gibt es Abweichungen, wenn Sie in gewissen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegediensten etc. tätig sind. Die Absonderung hat in einer Wohnung oder einem anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes zu erfolgen. Während der Absonderung dürfen Sie keinen Besuch empfangen. |
| 30.09.2022 |
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