Sprungziele
Seiteninhalt

Spielhallenerlaubnis (§ 2 ThürSpielhallenG)


Wer ein Unternehmen nach § 1 ThürSpielhallenG (Spielhalle) betreiben will, vedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag, für die Dauer von nicht mehr als 5 Jahre erteilt.

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis
  • Grundrissplan der Spielhalle mit Maßangaben
  • Aufstellungsplan für die auzustellenden Spielgeräte
  • Politzeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden
  • Lageplan
  • Nachweis über Erfüllung der Steuerpflicht
  • Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Vorhaben
  • Entfernungsangaben zu benachbarten Spielhallen
  • Angaben zu Suchtberatungsstellen und Jugendeinrichtungen
  • Erklärung zur Anwendung eines Sozialkonzeptes und Benennung verantwortlicher Personen
  • Nachweis über die IHK-Schulungen

Rahmengebühr: 5,00 bis 50.000,00 Euro

10.04.2017 
© 2026 Landkreis Hildburghausen