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Sportstättenbauförderung


Bei der Anmeldung zur Förderung von investiven Maßnahmen für das folgende Jahr im Bereich des Sportstättenbaus müssen folgende jährliche Termine beachtet werden:

  • Termin Landratsamt Hildburghausen – 15.06. des laufenden Jahres
  • Termin Freistaat Thüringen – 01.08. des laufenden Jahres


Der Antrag erfolgt per Anmeldeformular.

für Vereine beim Landessportbund Thüringen

Antrag

Richtlinie

für Städte und Gemeinden beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Antrag

Richtlinie


Dabei sind nachfolgende Richtlinien zu beachten:


Thüringer Sportfördergesetz 

Thüringer Sportstättenplanungsverordnung 

Prioritäteneinstufungskatalog investiver Vorhaben im Sport- und Spielstättenbereich

Begriffsdefinitionen bei Baumaßnahmen

Weitere Richtlinien und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

14.05.2018 
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