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Stiftung Anerkennung und Hilfe


INFORMATION
des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Halbzeit bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde ein Hilfesystem für Menschen bereitgestellt, die als Kinder oder Jugendliche in der DDR (1949–1990) oder der BRD (1949–1975) in stationären Behinderteneinrichtungen oder Psychiatrien Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgewirkungen leiden.
Die Unterzeichnung der zugrundeliegenden Verwaltungsvereinbarung am 1. Dezember 2016 ist entscheidend dem Engagement des Freistaates Thüringen zu verdanken. Thüringen ist neben dem Bund, den anderen Bundesländern, der evangelischen und der katholischen Kirche als Errichter an der Stiftung beteiligt.
Herzstück der Stiftung ist die individuelle Anerkennung durch Beratungsgespräche mit den Betroffenen und die Auszahlung von Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 EUR und eine Rentenersatzleistung für entgangene Rentenansprüche in Höhe von 3.000 EUR oder 5.000 EUR erhalten. Für Betroffene, deren Wohnsitz in Thüringen liegt, ist die hiesige Anlauf- und Beratungsstelle im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit Sitz in Erfurt zuständig.

www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/Anlauf-und-Beratungsstellen/thueringen-anlaufstelle.html <http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/Anlauf-und-Beratungsstellen/thueringen-anlaufstelle.html>


Freistaat Thüringen zieht Zwischenbilanz

Zweieinhalb Jahre nach der Gründung der Stiftung Anerkennung und Hilfe zieht die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), ein positives Zwischenfazit über die bisherige Arbeit der Stiftung und ihre Inanspruchnahme durch Betroffene.
Zum 1. Januar 2017 fiel der Startschuss für die auf fünf Jahre angelegte Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie war das Ergebnis eines langen politischen Ringens, entscheidende Weichenstellungen wurden insbesondere 2016 in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter dem Vorsitz des Freistaates Thüringen und Ministerin Heike Werner getroffen.
Die Statistik zur Halbzeit zeigt, dass das Angebot der Stiftung auch im Freistaat angenommen wird: Über 2,3 Millionen Euro sind hier bislang an die Betroffenen geflossen. Diese Summe verteilt sich auf mehr als 220 Menschen, die von den Leistungen profitiert haben. Fast 400 Anmeldungen befinden sich in Bearbeitung, wodurch mit der Auszahlung von weiteren Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen zu rechnen ist.

Hinter den nüchternen Zahlen verbirgt sich eine große Bandbreite von Leid und Unrecht: Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, unangemessene Strafen, Medikamentenmissbrauch, Zwangsarbeit, verweigerte Schul- und Berufsausbildung und nicht zuletzt Unterbringungsbedingungen, die den Betroffenen keinerlei Privatsphäre und keine Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung boten. Dies sind nur einige der Problemfelder, die den Mitarbeitern der Anlauf- und Beratungsstelle, die dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angegliedert ist, in ihrer täglichen Arbeit begegnen.

Heute ist Thüringen von den ursprünglich kalkulierten bis zu 2.000 Anmeldungen noch ein gutes Stück entfernt. Aus Sicht von Ministerin Werner liegt dies nicht zuletzt daran, dass viele Menschen, die von der Stiftung profitieren könnten, noch nicht ausreichend über deren Leistungen informiert sind. Häufig benötigen sie zudem Unterstützung durch Dritte, um sich an die Anlauf- und Beratungsstelle zu wenden und ihre Leidensgeschichte zu erzählen.

 Hier sind Einrichtungen, in denen viele der Betroffenen heute noch wohnen, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie diejenigen, die in ihrem Alltag Umgang mit Menschen mit Behinderungen haben, gefordert. „Die Stiftung Anerkennung und Hilfe zum Erfolg zu führen, ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Was den Betroffenen angetan wurde, können wir nicht ungeschehen machen, aber wir können die Chance nutzen, ihr schweres Schicksal anzuerkennen und einen Beitrag zu leisten, um ihr heutiges Leben zu verbessern.“, so Ministerin Werner. Sie hoffe, dass noch viele Betroffene die Angebote der Stiftung wahrnehmen. Eine Anmeldung ist noch bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

25.07.2019 
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