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Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden.

Bei Verlust und Diebstahl muss auf Antrag eine Umkennzeichnung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Der Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz). Das Fahrzeug selbst muss nicht vorgestellt werden.

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