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Änderung von Personendaten

Hat sich Ihr Familienname (z. B. durch Heirat) geändert, können Sie einen sogenannten „Ersatzführerschein“ in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Durch den angepassten Ersatzführerschein, können sie eventuelle Schwierigkeiten (z. B. bei Kontrollen (im Ausland)) vermeiden. Es besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung, ihren (gültigen) Führerschein entsprechend ändern zu lassen.

Hinweis: Bei einer Adressänderung ist kein Ersatzführerschein erforderlich, da die Adresse nicht auf dem Führerschein ausgewiesen wird. Sollte sich Ihre Adresse geändert haben, können Sie uns dies gerne per E-Mail mit einem Foto von Ihrem Personalausweis (Vorder- und Rückseite) mitteilen, damit eine Postzustellung gewährleistet werden kann.

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Fahrerlaubnisbehörde -> Ersatzführerschein  -> Namensänderung

Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde Hildburghausen.

Für diese benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • einen aktuellen Führerschein/ vorläufigen Nachweis
    der Fahrtberechtigung
  • original oder beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde
    (Sofern Name im Personalausweis noch nicht geändert)
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

 

Ist eine Abholung in der Behörde gewünscht, kann diese persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Dabei ist das bisherige Führerscheindokument vorzulegen.

 

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ist der § 25 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).


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