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Fahrerkarte

Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Durch den Einbau eines digitalen „Fahrtenschreibers“ werden Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen, erschwert. Zudem werden Kontrollen erleichtert.

Die Fahrerkarte speichert die Aktivitäten des Fahrers der letzten 28 Tage. Ist der Speicher voll, werden bestehende Daten überschieben.

Der digitale Fahrtenschreiber speichert Daten der letzten 365 Tage.

Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:

Fahrerlaubnisbehörde -> Erteilung/ Erweiterung Fahrerlaubnis/ Fahrerkarte -> Ersterteilung/ Verlängerung Fahrerkarte

Antragstellung

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • EU-Kartenführerschein
  • ein (aktuelles) biometrisches Passbild

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen sind:

  • Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz)
  • Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes.

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