Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug, Versagung oder Verzicht
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, so kann diese nach einer entsprechenden Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde Hildburghausen neu erteilt werden.
Ihr auszuwählendes Anliegen bei der Online-Terminbuchung wäre:
Fahrerlaubnisbehörde -> Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
Antragstellung
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum der Meldebescheinigung bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- ausgefüllter Antrag mit Stempel der Fahrschule
- Sehtest
- Nachweis Erste Hilfe gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Führungszeugnis für behördliche Zwecke nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
- ein (aktuelles) biometrisches Passbild
zusätzlich für Klasse C, C1, CE, C1E
- Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
zusätzlich für Klasse D, D1, DE, D1E
- Gutachten über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
Nach vorangegangener Entziehung kann die Neuerteilung bei einer durch ein Gericht festgesetzten Sperre frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Sonstiges
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen wird im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens geprüft, ob Eignungszweifel bestehen.
Sollten Eignungszweifel bestehen, sind diese vor einer Neuerteilung durch Sie auszuräumen. Dazu erhalten Sie weitere Informationen von der Fahrerlaubnisbehörde Hildburghausen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage ist der § 20 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung).